Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Präsenz- und Online-Veranstaltungen der Bank 1 Saar eG

§ 1. Anwendungsbereich, besondere Bedingungen

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“ genannt) der Bank 1 Saar eG, Kaiserstraße 20, 66111 Saarbrücken (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) gelten für sämtliche entgeltlichen und unentgeltlichen Verträge über die Teilnahme an Präsenz- und Online-Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt), die zwischen dem Veranstalter und Teilnehmern geschlossen werden (nachfolgend einzeln „Vertrag“ genannt).

(2) Soweit in den Anmeldeunterlagen bzw. in dem Online-Anmeldeformular besondere Bedingungen enthalten sind, gelten diese besonderen Bedingungen ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und den besonderen Bedingungen gehen die besonderen Bedingungen diesen Teilnahmebedingungen vor. Individuelle Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer gehen diesen Teilnahmebedingungen und etwaigen besonderen Bedingungen vor.

§ 2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die vom Veranstalter auf seiner Website (www.bank1saar.de) oder anderweitig zur Bewerbung der von ihm angebotenen Veranstaltungen gemachten Angaben stellen keine verbindlichen, auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebote des Veranstalters dar. Es handelt sich vielmehr um eine an den Teilnehmer gerichtete Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Teilnehmer. Eine Teilnahme an den Veranstaltungen des Veranstalters ist nur nach Anmeldung durch den Teilnehmer und Anmeldebestätigung durch den Veranstalter möglich. Durch Anmeldung und Anmeldebestätigung kommt ein unentgeltlicher oder entgeltlicher Dienstleistungsvertrag über die betreffende Veranstaltung zustande.

(2) Soweit nicht eine Anmeldung ausschließlich über die Website des Veranstalters (www.bank1saar.de) oder eine sonstige Website oder Online-Plattform, auf die in den Anmeldeunterlagen oder auf der Website des Veranstalters (www.bank1saar.de) verwiesen wird (die vorgenannten Websites und Online-Plattformen nachfolgend einheitlich „Anmelde-Plattform“ genannt), möglich ist (nachfolgend „Online-Anmeldung“ genannt), kann eine Anmeldung sowohl online (siehe hierzu folgenden Absatz (3)) als auch schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an den Veranstalter erfolgen:

Postanschrift:    Bank 1 Saar eG, Kaiserstraße 20, 66111 Saarbrücken
Telefax:             +49 (0)681 3004-4200
E-Mail:               bank1saar@bank1saar.de

(3) Bei einer Online-Anmeldung kann der Teilnehmer auf der Anmelde-Plattform die gewünschte Veranstaltung auswählen, in dem Anmeldeformular die für die Anmeldung erforderlichen Daten (in der Regel Vor- und Nachname sowie ggfs. Anschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Land)) sowie, wenn gewünscht, weitere Daten eingeben. Der Teilnehmer kann die Anmeldung abgeben und damit sein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss abgegeben, indem er – sofern in dem Anmeldeformular vorgesehen – durch Setzen jeweils eines Häkchens bestätigt, dass er mit der Einbeziehung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden ist sowie die Datenschutzhinweise des Veranstalters zur Kenntnis genommen hat, und auf den mit „Anmelden“ oder, im Fall einer entgeltlichen Veranstaltung mit „Kostenpflichtig anmelden“ beschrifteten Button klickt.

(4) Ein Vertrag über die Teilnahme an der vom Teilnehmer ausgewählten Veranstaltung kommt erst mit der Annahme der verbindlichen Anmeldung des Teilnehmers durch den Veranstalter zustande. Die Annahme durch den Veranstalter erfolgt durch eine in Textform übermittelte Annahmeerklärung. Sollte im Einzelfall die Übermittlung einer Annahmeerklärung unterbleiben, dann gilt die verbindliche Anmeldung mit Ablauf des vierzehnten Tages nach Eingang der Anmeldung als vom Veranstalter angenommen.

(5) Soweit nicht besondere Anmeldemodalitäten vorgesehen sind, werden die eingehenden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs und unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet und nach billigem Ermessen des Veranstalters angenommen. Ein Rechtsanspruch gegen den Veranstalter auf Annahme einer Anmeldung besteht nicht.

§ 3. Entgelte und Zahlungsbedingungen

Soweit ein Entgelt für die Teilnahme an einer Veranstaltung vereinbart ist, ist das Entgelt spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung auf das in den Anmeldeunterlagen bzw. in dem Online-Anmeldeformular oder in der Annahmeerklärung angegebene Bankkonto des Veranstalters zu zahlen. Beträgt der Zeitraum zwischen Anmeldung und Beginn der Veranstaltung weniger als 14 Kalendertage, dann ist das Entgelt am Veranstaltungstag zu zahlen; die Zahlung hat in bar zu erfolgen, soweit nicht andere Zahlungsmöglichkeiten vor Ort angeboten werden.

§ 4. Technische Voraussetzungen bei Online-Veranstaltungen

(1) Die Inhalte von Online-Veranstaltungen werden über einen Dienst (i. d. R. ein virtueller Veranstaltungsraum) eines vom Veranstalter beauftragten Anbieters bereitgestellt. Nähere Angaben zu dem jeweiligen Anbieter finden sich in den Anmeldeunterlagen bzw. in dem Online-Anmeldeformular oder in der Annahmeerklärung.

(2) Für den Abruf der Inhalte von Online-Veranstaltungen sind ein internetfähiges Endgerät, eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung und die Möglichkeit einer Tonausgabe erforderlich. Optional können Mikrofon und Webcam eingesetzt werden. Der Abruf der Inhalte von Online-Veranstaltungen erfolgt über einen gängigen Webbrowser oder die ggfs. vom Anbieter zum kostenfreien Download bereitgestellte Desktopanwendung.

(3) Entweder mit der Annahmeerklärung oder in einer separaten E-Mail erhält der Teilnehmer einen Link zu dem Dienst, über den die Inhalte der Online-Veranstaltung bereitgestellt werden. Bei einer entgeltlichen (und ggfs. bei einer unentgeltlichen) Online-Veranstaltung erhält der Teilnehmer zusätzlich zu dem Link individuelle Anmeldedaten (d. h. Benutzername und Kennwort), mit denen sich der Teilnehmer in dem Dienst anmelden kann. Eine Weitergabe der individuellen Anmeldedaten an Dritte ist nicht gestattet.

§ 5. Änderungen und Absagen von Veranstaltungen durch Veranstalter

(1) Der Veranstalter ist nach eigenem Ermessen berechtigt, das in den Anmeldeunterlagen angegebene Veranstaltungsprogramm oder den bzw. die dort angegebenen Referenten zu ändern, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

(2) Der Veranstalter ist zudem berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine in den Anmeldeunterlagen angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn der bzw. die Referenten ausfallen und ein geeigneter Ersatz nicht gefunden wird, oder eine technische Störung vorliegt, die den Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen würde.

(3) Soweit der Teilnehmer im Falle einer entgeltlichen Veranstaltung das vereinbarte Entgelt bereits an den Veranstalter gezahlt hat, wird dieses im Fall einer Absage durch den Veranstalter aus wichtigem Grund unverzüglich an den Teilnehmer erstattet.

§ 6. Stornierung durch Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer kann die Teilnahme an der von ihm gebuchten Veranstaltung bis 5 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag kostenfrei stornieren.

(2) Soweit nicht ausschließlich eine Online-Anmeldung möglich ist, kann die Stornierung sowohl über die Anmelde-Plattform als auch schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an den Veranstalter erfolgen (Kontaktdaten siehe § 2 Absatz (2)). Ist nur eine Online-Anmeldung möglich, dann kann die Stornierung nur über die Anmelde-Plattform erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang beim Veranstalter.

(3) Erfolgt die Stornierung einer entgeltlichen Veranstaltung bis spätestens 5 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag, dann werden vom Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte vom Veranstalter zurückerstattet. Bei einer verspäteten Stornierung berechnet der Veranstalter das vereinbarte Entgelt in voller Höhe. Die Erstattung bereits gezahlter Entgelte ist bei einer verspäteten Stornierung ausgeschlossen.

§ 7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Materialien zu den Veranstaltungen, einschließlich der Inhalte der Online-Veranstaltungen, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Materialien der Veranstaltungen eingeräumt. Soweit die Inhalte von Online-Veranstaltungen zum Download angeboten werden, ist der Teilnehmer berechtigt, diese elektronisch zu speichern und auszudrucken. Dem Teilnehmer ist nicht gestattet, die Materialien ohne vorherige Erlaubnis in Textform in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, zu reproduzieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und auf eine sonstige Art und Weise zu verarbeiten. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Materialien einer entgeltlichen Veranstaltung an Dritte weiterzugeben.

§ 8. Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für (A) Schäden aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (B) Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (nachfolgend „wesentliche Vertragspflichten“ genannt), und (C) Sach- und Vermögensschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

(2) Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen, ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsbegrenzungen nach vorstehendem Absatz (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(4) Die Haftungsbegrenzungen nach vorstehendem Absatz (2) gelten nicht für Ansprüche, die aus den gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung resultieren. Die gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung bleiben von den Regelungen dieses § 8 (Haftung) unberührt.

§ 9. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Absatzes, bedürfen der Textform. Auch ein Verzicht auf Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Textform.

(2) Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, ungültig oder gleich aus welchem Grund unwirksam ist oder wird, berührt dies unwiderlegbar nicht die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, und dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder unwirksamen Bestimmung gültig und wirksam.

(3) Dieser Vertrag und alle sich aus diesem ergebenden oder mit diesem im Zusammenhang stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: 04.11.2021