Kündigungsgeld Flex35 Business

Die Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist

Freies Betriebsvermögen sicher anlegen

Mit unserem Kündigungsgeld Flex35 Business legen Sie Ihr freies Betriebsvermögen sicher an. Sie bestimmen selbst, wie viel Kapital Sie anlegen möchten und haben volle Planungssicherheit mit einer Kündigungsfrist von nur 35 Tagen.

Flex35 Business im Überblick

Flex35 Business passt sich Ihren Bedürfnissen an. Dabei ist Ihr Betriebsvermögen sicher angelegt. Sie entscheiden, wann und wie viel Sie sparen. Sie können kurzfristig auf Ihr angelegtes Geld mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen zugreifen.

Ihre Vorteile

  • Sie setzen auf eine sichere Anlage ohne Kursschwankungen.
  • Sie legen Ihren Anlagebetrag individuell fest. Mindestanlage 50.000 Euro. Aufstockungen sind jederzeit möglich.
  • Ihr Kapital ist schnell verfügbar aufgrund der kurzen Kündigungsfrist von 35 Tagen.
  • Sie können beliebig viele Teilbeträge entnehmen.
  • Das Geld ist bei Ihrer Bank 1 Saar eG durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt.

Konditionen

   
Mindestanlagebetrag
50.000 €
Maximaler Anlagebetrag 3.000.000 €
 
Zinssätze:
von 50.000 € bis 3.000.000 €
1,35 %
 
Kündigungsfrist 35 Tage
Aufstockungen jederzeit möglich
Teilverfügungen möglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist;
bei Teilverfügungen gilt ein Restanlagebetrag von mind. 50.000 €
Der Zinssatz ist variabel und wird seitens der Bank angepasst.

Konditionen freibleibend, Stand: 11.09.2024

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.

Häufige Fragen zum Flex35 Business

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das Flex35 Business - ganz oder in Teilbeträgen - täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.

Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende des Kalenderjahres.

Die Zinsen können Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben werden oder auf Ihrem Flex35 Business angesammelt werden. Über die Zinsen können Sie nach Ablauf des Anlagezeitraums verfügen.

Was passiert, wenn ich durch Teilverfügung die Mindesteinlage unterschreite?

Der erstmalige Anlagebetrag muss mindestens 50.000 Euro betragen: Die Unterschreitung des Mindesteinlagebetrages ist nicht möglich.