Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
  • Informationen zur Ausführung von Kundenaufträgen
  • Offenlegungsberichte gemäß CRR Bank 1 Saar
  • Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleiter
  • Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie
  • Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
   

Der Bank 1 Saar eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Bank 1 Saar eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte sowie für Finanzportfolioverwaltung gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Änderungsverzeichnis:

  • 01.09.2023* Aktualisierung der Ausführungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Punkt II)
  • 30.06.2023** Aufgrund neuer Vorgaben an die Offenlegung wurden die Verlinkungen unter Punkt II (Berücksichigung von  Nachhaltigkeitsrisiken) entsprechend aktualisiert.
  • 30.12.2022* Mit Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung wurden die Ausführungen zu den Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren herausgelöst und werden in einem neuen Dokument aktualisiert dargestellt.
  • 30.12.2022** Mit Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung wurden die Ausführungen zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren herausgelöst.
  • 02.08.2022*: Der in Bezug genommene Branchenstandard wurde angepasst (Anhang).
  • 02.02.2022*,**: Weiterhin sind wir in der Vorbereitung, Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik zu berücksichtigen. Daher wurde die Jahreszahl 2021 durch eine nicht Jahreszahl gebundene Formulierung ersetzt.
  • 01.08.2021**: Mit Aufnahme der Finanzportfolioverwaltung FirmenkundenInvest Vermögensverwaltungslösung zum 01.08.2021 wurden die Ausführungen unter Punkt II entsprechend ergänzt.
  • 10.03.2021*,**: Initiale Veröffentlichung

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Änderungsverzeichnis:

  • 29.09.2023: Ergänzung Produktauswahlprozess für Geeignete Gegenparteien
  • 04.08.2023: Konkretisierung Produktauswahlprozess
  • 30.12.2022: Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Änderungsverzeichnis:

  • 30.12.2022: Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Finanzportfolioverwaltung)

Die Bank 1 Saar (LEI 5299007I4FXQ3DWNYO94) hat die Vermögensverwaltung der Produkte MeinInvest, VermögenPlus, und FirmenkundenInvest (VVL) auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Informationen zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgenden Links veröffentlicht:

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.