Innerhalb von 3 Bankarbeitstagen stellen wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Die Eingangsbestätigung kann auf dem gleichen Kommunikationsweg erfolgen, den Sie zuvor gewählt hatten. Die Eingangsbestätigung wird immer dann zugestellt, wenn die Beschwerde nicht bereits zeitnah im Erstkontakt abschließend bearbeitet werden konnte, so dass Sie anstelle der Eingangsbestätigung bereits eine Antwort erhielten.
Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt für Sie kostenfrei.
Eine Antwort erfolgt in einem angemessenen Zeitraum nach Beschwerdeeingang – je nach Komplexität der Beschwerde bzw. der Maßnahmen zur Klärung. Eine finale Klärung des Sachverhalts soll innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Beschwerdeeingang abgeschlossen und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt sein. Diese abschließende Antwort erfolgt grundsätzlich per Brief, es sei denn Sie haben ausdrücklich nur eine mündliche Antwort verlangt.
Abgesehen davon können mündliche Beschwerden auch nur mündlich beantwortet werden, sofern Sie damit einverstanden sind.
Kann innerhalb der genannten Frist von 10 Bankarbeitstagen keine Antwort gegeben werden, so informieren wir Sie.
Schlichtung
Kommt die abschließende Entscheidung der Bank 1 Saar Ihren Forderungen nicht oder nicht vollständig nach, erläutern wir den Standpunkt der Bank sowie Ihre Möglichkeiten, Ihre Beschwerde aufrechtzuerhalten, z.B. alternative Streitbeilegungsverfahren zu nutzen.
Für Streitbeilegungsverfahren können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken:
BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon (030) 2021 1639
kundenbeschwerdestelle@bvr.de
www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle
Als Behörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Bank 1 Saar zuständig:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 228 4108-0
poststelle@bafin.de
www.bafin.de
Der Schutz personenbezogener Daten ist der Bank 1 Saar wichtig. Auch bei der Beschwerdebearbeitung beachtet die Bank 1 Saar die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. In Zusammenhang mit der Beschwerdebearbeitung speichern wir Daten entsprechend der Vorgaben der BaFin für einen Zeitraum von weiteren 5 Jahren, sofern weitere gesetzliche Regelungen uns nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten.