Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Bank 1 Saar eG und die Menschen darin.

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Bank 1 Saar eG – der größten genossenschaftlichen Bank im Saarland – leitet diese eigenverantwortlich, vertritt sie nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand wurde vom Aufsichtsrat bestellt und ist diesem und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

V.l.: Helmut Scharff, Carsten Schmitt, Carlo Segeth (Vorsitzender), Dr. Jan Rolin
V.l.: Helmut Scharff, Carsten Schmitt, Carlo Segeth (Vorsitzender), Dr. Jan Rolin

Vorstandsassistenz

Martina Schreck
Christina Biskupek
Katja Braun

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird - mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter - von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Wesentliche Entscheidungen werden vom Aufsichtsrat mitbestimmt.

Zu den zustimmungspflichtigen Angelegenheiten zählen beispielsweise die Abschlüsse bedeutsamer Verträge, die Errichtung von Zweigstellen und der Erwerb und die Veräußerung von dauerhaften Beteiligungen. Der Aufsichtsrat prüft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag und berichtet der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber.

Im Rahmen der Überwachung der Geschäftsführung muss er sicherstellen, dass die Geschäfte der Genossenschaft ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen geführt werden. Der Aufsichtsrat kann die Wahrnehmung einzelner Aufgaben an Ausschüsse delegieren, wie z. B. Kreditausschuss oder Prüfungsausschuss.

Mitglieder des Aufsichtsrates

  • Joachim Malter, Aufsichtsratsvorsitzender, Rechtsanwalt
  • Thomas Becker, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Thimmel & Partner
  • Laurent Barbie, Arbeitnehmervertreter
  • Dr. Alexander Dieter, Geschäftsführender Gesellschafter in der HYDAC Gruppe
  • Sabine Endres, Arbeitnehmervertreterin
  • Jan Heckmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Z&H Wassertechnik GmbH
  • Dr. Hendrik Huppert, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Saarfeldspatwerke H. Huppert GmbH & Co. KG
  • Axel Hurth, Arbeitnehmervertreter
  • Frank John, Bürgermeister der Gemeinde Kirkel
  • Dr. Markus Kniesbeck, Notar, Notarsozietät Justizrat Dr. Volker Kawohl Dr. Markus Kniesbeck
  • Selin Imam Oglou, Arbeitnehmervertreterin
  • Norbert Recktenwald, Geschäftsführender Gesellschafter der Teralis GmbH & Co.KG
  • Bernd Wegner, Geschäftsführer der Wegner GmbH, Riegelsberg
  • Marc Zimmer, Arbeitnehmervertreter

 

Die Mitgliedervertreter werden von den Mitgliedern der Vertreterversammlung gewählt. Die reguläre Amtsdauer beträgt drei Jahre, ebenso die Amtsdauer der Arbeitnehmervertreter.

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine gemäß Satzung zu beschließende Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt die Ergebnisverwendung. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Die Mitgliedervertreter für den Aufsichtsrat werden aus ihrer Mitte gewählt.