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Großvater, Vater und Sohn stehen am Strand und machen ein Selfie

Gutes Stiften

Mit einer Stiftung setzen Sie einen Leuchtturm für nachfolgende Generationen.

Mit unserem Stiftungsmanagement sorgen wir dafür, dass Ihr Anliegen Früchte trägt und zu gesellschaftlichen Veränderungen in Ihrem Sinne führt.

Mit Ihrer Bereitschaft zu stiften übernehmen Sie dauerhaft gesellschaftliche Verantwortung, tragen zu Veränderungen in Ihrem ganz persönlichen Sinn bei und wissen Ihr Anliegen auch für die Zukunft in guten Händen.

Stiftungsberatung

Stiftungsverwaltung

Stiftungsvermögen

Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Werte und Ziele verwirklichen, nachhaltig in die Zukunft unserer Gesellschaft investieren oder das Lebenswerk erhalten: Eine Stiftung zu gründen, hat viele Vorteile. Stiftungsziel kann auch sein, Ihr aufgebautes Vermögen zu sichern, Ihre Nachfolge zu regeln oder steuerliche Vorteile zu nutzen. Jede volljährige natürliche Person kann eine Stiftung gründen. Auch juristische Personen wie Vereine, Organisationen oder Unternehmen dürfen das. Voraussetzung ist natürlich, dass Vermögen vorhanden ist. Eine Stiftung kommt für diejenigen infrage, die selbst gestalten und ihre Ideen langfristig verfolgen wollen.

Illustration einer Person, die eine kleine Pflanze gießt

Diese Stiftungsarten gibt es

In Deutschland gibt es mehr als 25.000 rechtsfähige Stiftungen – und viele unterschiedliche Arten.  

Gemeinnützige Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung ist die bekannteste Stiftungsform. Sie fördert Stiftungszwecke, die dem Gemeinwohl dienen, und ist dadurch steuerlich begünstigt.

Familienstiftung

Die Familienstiftung ist privatnützig und sichert die Stifterfamilie über Generationen finanziell ab. Erträge der Stiftung werden an die begünstigten Familienmitglieder ausgeschüttet.

Unternehmensstiftung

Bei einer Unternehmensstiftung bringt ein Unternehmen das Stiftungsvermögen ein. Sie eignet sich, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu regeln.

Daneben gibt es Treuhandstiftungen - auch in Form von Stiftergemeinschaften - Bürgerstiftungen, kirchliche Stiftungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Wir beraten Sie gern dazu, welche Stiftungsart für Sie die richtige ist.

Unser Stiftungsmanagement im Überblick

Stiftungsberatung

Entwickeln Sie mit uns gemeinsam Ihr persönliches Konzept:

  • In einem Strategiegespräch schildern Sie uns Ihre Idee einer Stiftung
  • Wir erstellen ein Konzept für eine Lösung in Ihrem Sinne
  • Sie definieren – gerne mit uns gemeinsam – den Zweck Ihrer Stiftung
  • Wir begleiten Sie bei der gesamten Gründung der Stiftung -  bis zur erfolgreichen Umsetzung und darüber hinaus.

Stiftungsvermögen

Die professionelle Anlage des Stiftungsvermögens ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltig erfolgreiche Stiftungsarbeit. Wir bieten eine ganzheitliche, auf die für Ihre Stiftung definierten Rahmenbedingungen abgestimmte Vermögensberatung. Unsere Leistungen beinhalten:

  • Definition von Anlagerichtlinien und entsprechende Ausrichtung der Vermögensstrategie
  • Fundiert vereinbartes Mandat zur Vermögensverwaltung für Ihre Stiftung
  • Spezialfonds
  • Ausschüttungsmanagement
  • Reportings zur Vermögensentwicklung

Je nach zu betreuendem Gesamtvolumen erbringen wir unsere Leistungen in Zusammenarbeit mit der DZ PRIVATBANK.

Wie unser Haus im Saarland hat sich unser Partner bundesweit besonders in der Vermögensanlage für Stiftungen eine spezielle Expertise aufgebaut und verwaltet bereits mehr als 300 Stiftungen mit einem Stiftungsvermögen von mehr als 1 Milliarde Euro.

Stiftungsverwaltung

Ihre Stiftung unterstützen wir bei den teils komplexen Alltagsaufgaben. Wir beraten Sie entsprechend den Grundsätzen guter Stiftungspraxis und übernehmen Buchhaltung, Rechnungslegung, Controlling und Reporting. Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit, dem Fundraising und dem Projektmanagement steht Ihnen unser Stiftungsmanagement mit seiner Erfahrung zur Seite.

Online-Plattform „So geht Stiftung!“

Wie gründen Sie eine Stiftung? Wie managen Sie sie optimal? Und was sagt das Stiftungs- und Steuerrecht? Auf der Onlineplattform „So geht Stiftung!“ der DZ PRIVATBANK bekommen Sie Antworten – und viele weitere Ideen, Anregungen, Checklisten und Praxistipps für die Stiftungswelt.

Zur Plattform
Siegel "Beratung Private Banking"

Private Banking: Ausgezeichnet!

Beim Bankentest in der Beratung zum Private Banking überzeugte die Bank 1 Saar eG erneut auf ganzer Linie. Von unabhängigen Bankentestern erhielt die Bank eine bemerkenswerte Gesamtnote von 1,27.

Deutschlandweit wurden bei Banken die Beratungsqualität für den Kunden im Private Banking untersucht. Die Testkunden bewerteten maßgeblich die Details zum Gespräch wie etwa die Analyse und Einschätzung der Vermögensverhältnisse und die Empfehlung zu Anlagezielen. Zusätzlich wurden auch die Vor- und Nachbereitung, also von der Terminvereinbarung bis zur Umsetzung, bewertet.

FAQ zum Stiftungsmanagement

Wie hoch muss mein Stiftungsvermögen sein?

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestvermögen, um eine Stiftung zu gründen. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um die Stiftungsziele nachhaltig und dauerhaft zu verwirklichen. Liegt das Vermögen unter 500.000 Euro, ist die Gründung einer Treuhandstiftung oder eine Zustiftung sinnvoll. Empfehlenswert ist auch, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später können Sie das Kapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöhen.

Wird meine Stiftung steuerlich begünstigt?

Nur wenn das Finanzamt Ihre Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt. Bei Familienstiftungen ist das zum Beispiel nicht der Fall.

Was sind Anlagerichtlinien?

Anlagerichtlinien regeln wichtige Grundsätze der Vermögensverwaltung einer Stiftung. Auf dieser Basis können Sie also Anlageentscheidungen zielorientiert, strukturiert und nachvollziehbar treffen. 

Bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten?

Eine Stiftung wird im Wesentlichen mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ihrer Zwecke ausgestattet und in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet. Es gibt aber auch die sogenannte Verbrauchsstiftung, die sich auf bestimmte Zeit – für mindestens 10 Jahre – errichten lässt. Dabei wird das gesamte Vermögen zur Erfüllung ihrer Zwecke verbraucht. Neben liquiden Vermögenswerten wie Wertpapieren können Sie Immobilien, Beteiligungen etc. auf eine Stiftung übertragen.

Kann ich auch nur einen Teil meines Vermögens in eine Stiftung einbringen?

Ja, es ist möglich, eine Stiftung mit einem Teilbetrag anzustiften. Das Stiftungsvermögen können Sie dann zu Lebzeiten durch Zustiftungen oder durch eine letztwillige Verfügung erhöhen.

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