Unser Vereinsförderprogramm
Wer wird gefördert?
Wir unterstützen in unserem Geschäftsgebiet Vereine und Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Maßgeblich für jede Förderung ist in erster Linie die aktive Kundenbeziehung des Vereins zu unserer Bank. Im Rahmen unserer Förderung erfolgen vor allem Spendenvergaben und Sponsoringzuwendungen an Hilfsorganisationen, karitative Einrichtungen, kirchliche Organisationen, Schulen, Kindergärten und Bildungseinrichtungen, soweit deren Projekte und Wirkungsbereiche im Geschäftsgebiet der Bank liegen. Dabei orientieren wir uns an den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen.
Wer wird nicht gefördert?
- Parteien und politische Akteure sowie Projekte mit politischem Hintergrund
- Privatpersonen
- Projekte und Aktivitäten, die gegen die guten Sitten verstoßen
Fördermittel beantragen
Zuwendungen aus unserem Vereinsförderprogramm erfolgen stets auf freiwilliger Basis. Aus einer Zusage leitet sich kein Anspruch für Folgejahre ab. Der Fördermittel-Antrag (siehe Download unten) muss für jedes Kalenderjahr neu gestellt und bewilligt werden. Die Bank entscheidet, ob und welche gewählten Werbemöglichkeiten belegt werden.
Anfragen für das laufende Jahr werden nur soweit berücksichtigt, wie es das geplante Budget zulässt. Die Rechnungsstellung für Sponsorings muss im laufenden Kalenderjahr erfolgen. Bei Drucksachen sind Belegstücke zusammen mit der Rechnung einzureichen oder durch Foto zu belegen. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel kann nicht abgeleitet werden. Für die nicht autorisierte Verwendung von Logos, Anzeigen etc. übernimmt die Bank keine Haftung. Für nicht genehmigte Werbung erfolgt keine Honorierung.
Spenden und Sponsorings für Vereine und Institutionen können Sie mittels nachfolgend bereitgestelltem Fördermittelantrag anfragen. Bitte laden Sie sich das entsprechende PDF-Dokument herunter und senden Sie uns dieses ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an folgende Adresse: engagement@bank1saar.de