Das BGH-Urteil zu den AGB der Banken

Ansprechpartner, häufige Fragen & Antworten

Da durch ein BGH-Urteil die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken verankerten Änderungsmechanismen als unwirksam erklärt wurden, erhielten Sie Anfang Oktober 2021 einen Brief von uns bzw. eine Hinweismeldung bei Anmeldung in Ihrem Online-Banking.

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen, welche wir Ihnen gerne beantworten möchten. Bei offenen Fragen zum Thema steht Ihnen unser Team im Kundenberatungscenter gerne zur Verfügung.

Fragen und Anworten

Warum muss ich zustimmen bzw. eine neue Vereinbarung treffen?

Das BGH hat die bisherige Methode, die Kontoführungsgebühren zu vereinbaren für unwirksam erklärt. Aus diesem Grund benötigen wir eine aktive Zustimmung zu unseren Kontoführungsgebühren, um wieder rechtssicher mit Ihnen zusammenarbeiten zu können. Für Sie bleibt alles beim Alten – auch die Preise ändern sich nicht.

Bis wann muss ich zustimmen?

Wir benötigen Ihre Zustimmung so bald als möglich.

Wie kann ich zustimmen?

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Als Onlinekunde werden Sie nach dem Login zur Zustimmungsseite weitergeleitet und können ganz bequem Ihre Zustimmung mit einem Klick erteilen.
  • Wenn Sie kein Online-Banking haben, erhielten Sie von uns einen Brief mit der Einverständniserklärung. Lassen Sie uns diese unterschrieben zukommen.
Ich habe das Formular nicht mehr. Was nun?

Kommen Sie gerne in einer unserer Filialen vorbei.

Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten?

Unser Kundenberatungscenter steht Ihnen gerne zur Verfügung.